E-Mail-Werbung

Landgericht Berlin
Urteil vom 13. Oktober 1998 - 16 O 320/98 - "E-Mail-Werbung"

  1. Unverlangte E-Mail-Werbung an ein Unternehmen ist als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb unzulässig, §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB. Auch Angehörige freier Berufe - wie zum Beispiel Rechtsanwälte - sind von diesem Schutz umfaßt.
  2. Der Empfang einer unerwünschten E-Mail stellt jedoch keine Eigentumsverletzung dar. Offen bleibt, inwieweit das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt wird.
  3. Dennoch stellt unverlangte E-Mail-Werbung eine erhebliche, im Ergebnis nicht hinnehmbare Beeinträchtigung des Empfängers dar - unabhängig davon, ob diese Privatperson, Freiberufler oder Gewerbetreibender ist.
  4. Das Verbot der E-Mail-Werbung ist mit der EU-Fernabsatzrichtlinie nicht vereinbar. Bis zur Umsetzung der Richtlinie (Umsetzungfrist: 4. Juli 2000) bleibt das Versenden unverlangter E-Mail-Werbung jedoch unzulässig.

Amtsgericht Brakel
Urteil vom 11. Februar 1998 - 7 C 748/97 - "E-Mail-Werbung"

  1. Die Zusendung unverlangter Werbung mittels E-Mail stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Insofern besteht ein Unterlassungsanspruch nach §§ 823, 1004 BGB.
  2. Das Einverständnis des Inhabers eines E-Mail-Accounts, mit werbenden E-Mails beschickt zu werden, kann im Gegensatz zum Einverständnis, Handzettel in den Hausbriefkasten geworfen zu bekommen, grundsätzlich nicht vermutet werden, da es derzeit technisch nicht möglich ist, seinen gegen die Zusendung von Werbung mittels E-Mail gerichteten Willen kundzutun.
  3. Der freiwillige Eintrag in ein E-Mail-Verzeichnis läßt ein solches Einverständnis nicht vermuten.

Landgericht Berlin
Beschluß vom 2. April 1998 - 16 O 201/98 - "E-Mail-Werbung"

  1. Das unaufgeforderte Zusenden von E-Mail-Werbung ist unzulässig.
  2. Für die Frage der Unzulässigkeit ist es unerheblich, ob der Empfänger eine Privatperson, Freiberufler oder Gewerbetreibender ist.

Landgericht Traunstein
Beschluß vom 18. Dezember 1997 - 2 HKO 3755/97 - "E-Mail-Werbung"

  1. Das unverlangte Versenden von Werbung an private E-Mail-Anschlüsse ist nach § 1 UWG wettbewerbswidrig, da ein Anschwellen aus folgenden Gründen zu erwarten ist: E-Mail-Werbung ist für Werbende attraktiv und billig, kann schnell und massenhaft in Wohnungen und Büros gebracht werden und dabei auch bewegte Bilder, Sprache und Ton einsetzen. Zudem hat das Anschwellen der Werbung in allen Medien das Interesse der Bürger an weiterer Werbung sinken lassen.
  2. Weder die Möglichkeit des Einsatzes von Filterprogrammen noch die Erkennbarkeit des gewerblichen Charakters lassen die Wettbewerbswidrigkeit entfallen. Selbst eine Beschränkung des Werbenden durch Abgleich mit einer Negativ-Liste (z.B. Robinson-Liste) auf bestimmte Empfänger bleibt aufgrund des Sogeffektes auf nachahmende Konkurrenten wettbewerbswidrig.

Landgericht Traunstein
Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 2 HKO 3755/97 - "E-Mail-Werbung"

Das unverlangte Schicken von Werbematerial an eine private E-Mail-Adresse ist gemäß §§ 13, 24, 25, 27, 1 UWG wettbewerbswidrig und begründet einen Unterlassungsanspruch.

Kaufen und Verkaufen im Internet

Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Beschluß vom 30. April 1998 - 6 W 58/98 - "Warenwerbung im Internet-Shop" (Vorinstanz LG Frankfurt: 3/12 O 27/98) 

Wer Waren, die er nicht vorrätig hält, bewirbt - zum Beispiel um Kunden in seine Geschäftsräume zu locken - , verhält sich wettbewerbswidrig. Dies gilt auch für denjenigen, der für seine Waren im Internet wirbt. Zu unterscheiden ist jedoch zwischen einer allgemeinen Werbeanzeige im Internet und dem direkten Verkauf via Internet. Wer seine Waren direkt über das Internet zum Kauf anbietet, ist nicht zur Vorratshaltung der angebotenen Waren verpflichtet. Die Verkaufsangebote im Internet sind vergleichbar mit Katalogen von Versandhäusern, da der Kauf über den Bestellweg erfolgt.

Landgericht Frankfurt am Main
Beschluß vom 25. März 1998 - 3/12 O 27/98 - "Warenwerbung im Internet-Shop"

Ein Unternehmen, das zusätzlich zu den Einkaufsmöglichkeiten in seinen Filialen auch Bestellmöglichkeiten über das Internet eröffnet, unterhält verschiedene Vertriebswege. Durch Angebote in einem Internet-Shop entsteht daher nicht der Eindruck, die angebotene Ware stehe in jeder Filiale sofort zur Abholung bereit.

Landgericht München I
Urteil vom 31. Oktober 1996 - 21 O 17492/96 - "last-minute.com"

Auch im Internet dürfen nur die Pauschal- oder Flugreisen als Last-Minute-Angebote bezeichnet werden, bei denen zwischen dem Zeitpunkt erstmaliger Bewerbung der konkreten Reise und Abflugtermin nicht mehr als 14 Kalendertage liegen.

Haftung für wettbewerbswidrige Links

Oberlandesgericht München
Urteil vom 26. Februar 1998 - 29 U 4466/97 - "Haftung für Last-Minute-Angebote Dritter" (Vorinstanz LG München I: 21 O 17492/96)

  1. Der Betreiber eines Internet-Servers ist für die auf seinem Server gespeicherten wettbewerbswidrigen Inhalte verantwortlich.

  2. Die Verantwortung erstreckt sich auch auf die gespeicherten Angebote Dritter, wenn es dem Betreiber mit den zur Verfügung stehenden technischen Mitteln zumutbar ist, den Inhalt des Angebots zu überprüfen. Dies gilt zumindest dann, wenn auf den Internet-Seiten nicht erkennbar ist, daß das Angebot von einem Dritten stammt.

  3. Besteht die Möglichkeit durch ein geeignetes Programm die wettbewerbswidrigen Inhalte Dritter herauszufiltern, so ist der Einsatz eines solchen Programmes zumutbar. Hat der Betreiber selbst hierzu nicht die notwendigen Kenntnisse, so ist er verpflichtet, sich diese zu verschaffen.

Anmerkung: Das Gericht hat seine Entscheidung nicht auf die Verantwortlichkeitsregeln des § 5 Teledienstegesetz (TDG), sondern auf die allgemeinen Grundsätze der wettbewerbsrechtlichen Störerhaftung gestützt. Dies kann aufgrund § 5 Abs. 4 TDG, wonach die Verpflichtung zur Sperrung rechtswidriger Inhalte nach den allgemeinen Gesetzen unberührt bleiben soll, begründet sein.

Online-Stellenmarkt

Landgericht Berlin
Urteil vom 21. Mai 1996 - 16 O 171/96 - "Jobstar"

  1. Die Übernahme von Stellenanzeigen einer Tageszeitung in einem Online-Stellenmarkt stellt eine sittenwidrige Ausbeutung fremder Leistung dar und begründet einen Unterlassungsanspruch des Zeitungsverlegers nach § 1 UWG.

  2. Eine grafische Umgestaltung läßt den Unterlassungsanspruch nicht entfallen, da es entscheidend auf die inhaltliche Information der Stellenanzeige ankommt.

Wettbewerbswidrigkeit von Links

Landgericht Verden
Urteil vom 7. Dezember 1998 - 10 O 117/98 - "Klage gegen Links/weyhe-online.de"

Links entsprechen dem Wesen des Internets. Durch das Setzen eines Links auf fremde Seiten wird weder eine fremde Leistung ausgebeutet noch ein fremdes Arbeitsergebnis angeeignet.

Domainstreitigkeiten mit Auslandsbezug

Landgericht Berlin
Urteil vom 20. November 1996 - 97 O 193/96 - "concert-concept.de / concert-concept.com"

  1. Wird ein Wettbewerbsverstoß durch die Nutzung einer Domain gerügt, so ist deutsches Recht unabhängig davon anwendbar, ob die Reservierung in den USA vorgenommen worden ist.

  2. Deutsches Recht ist auf Wettbewerbsstreitigkeiten dann anwendbar, wenn der Tatort des Wettbewerbsverstoßes in der Bundesrepublik Deutschland liegt.

Wettbewerbswidrige Suchergebnisse

Landgericht Mannheim
Urteil vom 1. August 1997 - 7 O 291/97 - "Suchmaschinen"

  1. Der Betreiber einer Homepage ist für den Verweis einer Suchmaschine auf seine URL rechtlich verantwortlich.

  2. Ist der Verweis Ergebnis einer Suche unter einem Begriff, der der geschäftlichen Bezeichnung eines Dritten dient, so liegt ein Wettbewerbsverstoß gemäß § 1 UWG vor, wenn der Verweis den Eindruck einer wirtschaftlichen und/oder gesellschaftlichen Verbindung zwischen dem Betreiber der Homepage und dem Dritten erweckt.

  3. Unbeachtlich ist, ob der Betreiber selbst oder ein Dritter den Eintrag in die Datenbank der Suchmaschine veranlaßt hat, sofern er den Verweis verhindern kann.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Urteil vom 5. Oktober 1989 - 6 U 91/89 - "ETB / Teleauskunft"
(Vorinstanz LG Frankfurt am Main: Urteil vom 22. März 1989 - 2/6 O 47/89 -)

Die Verwendung eines Begriffs als Suchwort, das der angesprochene Verkehrskreise als Herkunftsbezeichnung eines anderen auffaßt, ist nach § 1 UWG unzulässig.

Landgericht Frankfurt am Main
Urteil vom 22. März 1989 - 2/6 O 47/89 - "ETB / Teleauskunft"
(Berufungsenscheidung des OLG Frankfurt am Main: Urteil vom 5. Oktober 1989 - 6 U 91/89)

  1. Titel von Computerprogrammen sind nach § 16 UWG (jetzt nach MarkenG) schutzfähig.

  2. Auch Abkürzungen sind geschützt, wenn sie Verkehrsgeltung erlangt haben.

Schmähkritik via Internet

Landgericht München I
Urteil vom 17. Oktober 1996 - 4 HKO 12190/96 - "Schmähkritik"

Ein durch Schmähkritik via Internet erfolgter Wettbewerbsverstoß ist nicht mit der Verwilderung der Sitten in der Computerbranche zu rechtfertigen.

Privater Mail-Boxbetreiber

Landgericht Stuttgart
Urteil vom 17. November 1987 - 17 O 478/87

Gegen den Betreiber einer privaten Mailbox kann sich kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch richten.

 

Titelschutz im Internet

Landgericht Hamburg
Urteil vom 10. Juni 1998 - 315 O 107/98 - "Emergency contra emergency.de"

  1. Der Titelschutz, der durch die öffentliche Ankündigung im Titelschutzanzeiger entsteht, ein Computerspiel mit dem Titel "Emergency" herausbringen zu wollen, wird nicht durch die Anmeldung und Nutzung der Domain http://www.emergency.de durch einen Dritten verletzt. Dies gilt, solange der entsprechende Verkehrskreis die Verwendung der Internet-Adresse nicht als Hinweis auf das Computerspiel auffaßt.

  2. Dennoch erfüllen Computerspiele die Kriterien eines eigenständigen kennzeichenrechtlichen Werkbegriffs und sind insoweit dem Werktitelschutz nach § 5 Abs. 3 MarkenG zugänglich.

  3. Auch entsteht der Titelschutz für ein Computerspiel bereits durch die öffentliche Ankündigung im Titelschutzanzeiger, wenn das Spiel danach in angemessener Frist unter dem Titel auf den Markt gebracht wird. Während für Zeitschriften diese Frist in der Regel nicht länger als sechs Monate betragen sollte, ist bei Computerprogrammen bei der Frage der Angemessenheit der Frist die aufwendige Testphase des Pilotprojekts zu berücksichtigen.

  4. Die Bezeichnung "Emergency" ist unterscheidungskräftig.

  5. Das nach § 1 UWG wettbewerbswidrige "Domain-Grabbing" - das sittenwidrige Blockieren einer Internet-Domain zu Lasten des Marken- oder Titelinhabers - setzt das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses voraus.

Hanseatisches Oberlandesgericht (Hamburg)
Urteil vom 28. September 1995 - 3 U 170/95 - "TV live"
(Vorinstanz LG Hamburg: 315 O 212/95)

  1. An eine Titelschutzanzeige, die sich auf "alle Medien" (also auch auf eine Veröffentlichung im Internet) erstreckt, sind in Hinblick auf die Angemessenheit der Frist der damit bewirkten "Sperrwirkung" besondere Anforderungen zu stellen.

  2. Die Angemessenheit der Frist ist nach den Erfordernissen der Version zu bestimmen, die die längere Vorbereitungszeit braucht. Mit dem nachträglichen Verzicht auf die Version mit der längeren Vorbereitungszeit (hier die Druckversion) geht die Schutzwirkung für die Version mit der kürzeren Vorbereitungszeit (hier die Version für das Internet) jedoch nicht verloren.

Anmimateure im Sex-Dialog

Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Urteil vom 1. April 1996 - 6 U 49/95 (Vorinstanz LG Frankfurt: 2/6 O 649/94)

  1. Der Betreiber eines Sex-Dialogsystems im Datex-J-Dienst (T-Online) muß die Teilnahme bezahlter Animateure besonders kenntlich machen, da ohne gegenteilige Hinweise davon auszugehen ist, daß es sich um externe Teilnehmer handelt.
  2. Ein bloßer Hinweis darauf, daß der Gesprächspartner auch ein Mitarbeiter sein kann, reicht nicht aus.

Software zum Download

Amtsgericht München
Urteil vom 13. Juli 1993 - 161 C 4781/93 - "Rainbow BBS"

Durch ein Angebot zum Tausch von Kopien von Programmen über eine Mailbox wird der Betreiber der Mailbox im geschäftlichen Verkehr tätig. Unerheblich ist dabei, ob auch Gewinn erzielt wird. Ein solches Tauschangebot stellt eine Handlung im Sinne des UWG dar.

Namensrecht und unlauterer Wettbewerb

Landgericht Düsseldorf
Beschluß vom 5. Januar 1999 - 34 O 2/99 - "Tippfehler und Trittbrettfahrer"

Im einstweiligen Verfügungsverfahren hat das Gericht dem Antragsgegner die Nutzung der Domain www.klug-suchen.de untersagt. Die Antragstellerin betreibt unter der Domain www.klugsuchen.de eine Suchmaschinen-Suchmaschine. Die Parteien sind Wettbewerber.

Landgericht Braunschweig
Urteil vom 5. August 1997 - 9 O 188/97 - "deta.com"

Die Reservierung einer Domain in dem Wissen, damit in ein fremdes Kennzeichenrecht einzugreifen, stellt einen Wettbewerbsverstoß im Sinne der §§ 1, 3 UWG dar.

Landgericht Stuttgart
Beschluß vom 9. Juni 1997 - 11 KfH O 82/97 - "hepp.de"

Die Reservierung eines Domain-Namens in Behinderungsabsicht ist wettbewerbsrechtlich anstößig und gemäß § 1 UWG zu unterlassen.

Landgericht München I
Urteil vom 10. April 97 - 17 HKO 3447/97 - "sat-shop.com"

Das Betreiben einer Homepage unter einer freien Sachbezeichung stellt keinen Wettbewerbsverstoß gemäß § 1 und § 3 UWG dar.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Beschluß vom 13. Februar 1997 - 6 W 5/97 - "wirtschaft-online.de" (Vorinstanz LG Frankfurt: Beschluß vom 3. Dezember 1996 - 2/6 O 624/96)

Grenzen für die Wahl beschreibender, nicht in fremde Kennzeichenrechte eingreifender Online-Adressen ergeben sich aus den allgemeinen Vorschriften des Wettbewerbsrechts (§§ 1, 3 UWG).

Landgericht München I
Urteil vom 18. Juli 1997 - 21 O 17599/96 - "freundin.de"

  1. Ob die Benutzung eines Domain-Namens eine Namens- oder Kennzeichenbenutzung ist, kann dahingestellt bleiben, solange keine markenrechtlichen Unterlassungs- bzw. Beseitigungsansprüche bestehen.
  2. Der Markeninhaber hat grundsätzlich nur dann einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber, wenn die unter der Marke und der Domain angebotenen Waren und Dienstleistungen ähnlich sind.
  3. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Bekanntheitsgrad des fremden Zeichens in unlauterer Weise ausgenutzt wird oder der Domain-Name mit Behinderungsabsicht angemeldet wird.

Verkauf von Domains

Landgericht Braunschweig
Urteil vom 5. August 1997 - 9 O 188/97 - "deta.com"

Die Absicht, einen Dritten am Gebrauch seiner Marke oder seines Namens zu hindern, oder der Versuch, Geldzahlungen für den Gebrauch zu erreichen, sind eine Behinderung im Sinne des § 1 UWG und daher wettbewerbswidrig.

Rechtsscheinhaftung

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 17. September 1997 - 34 O 118/97 - "cartronic.de"

  1. Störer im Sinne des Marken- und Wettbewerbsrechts ist derjenige, der an der marken- und wettbewerbswidrigen Handlung willentlich adäquat mitgewirkt hat und die Möglichkeit besitzt, die Handlung tatsächlich zu verhindern.

  2. Ansprüche aus Gründen der Rechtsscheinhaftung scheiden insoweit bei Marken- und Wettbewerbsstreitigkeiten aus.

Abmahnschreiben im Internet

Amtsgericht Detmold
Urteil vom 21. Oktober 1996 - 8 C 408/96 - "Abmahnschreiben im Internet"

  1. Einen Anspruch des Abmahnenden gegen den Abgemahnten, die Veröffentlichung der Abmahnung im Internet zu unterlassen, gibt es - zumindest sofern kein Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien besteht - nicht. Die Veröffentlichung eines Abmahnschreibens im Internet stellt für sich genommen kein wettbewerbliches Handeln dar.

  2. Das Recht, ein obsiegendes Urteil in einer wettbewerbsrechtlichen Sache zu veröffentlichen, ergibt sich aus § 23 Abs. 2 UWG. Der Umkehrschluß, die Veröffentlichung auch unterbinden zu können, ist unzulässig.

Alle Angaben ohne Gewähr !