E-Mail-Werbung
Landgericht
Berlin
Urteil vom 13. Oktober 1998 - 16 O 320/98 - "E-Mail-Werbung"
- Unverlangte E-Mail-Werbung an ein Unternehmen ist als Eingriff in den
eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb unzulässig, §§ 823 Abs. 1, 1004
BGB. Auch Angehörige freier Berufe - wie zum Beispiel Rechtsanwälte - sind von
diesem Schutz umfaßt.
- Der Empfang einer unerwünschten E-Mail stellt jedoch keine
Eigentumsverletzung dar. Offen bleibt, inwieweit das allgemeine Persönlichkeitsrecht
verletzt wird.
- Dennoch stellt unverlangte E-Mail-Werbung eine erhebliche, im Ergebnis nicht
hinnehmbare Beeinträchtigung des Empfängers dar - unabhängig davon, ob diese
Privatperson, Freiberufler oder Gewerbetreibender ist.
- Das Verbot der E-Mail-Werbung ist mit der EU-Fernabsatzrichtlinie nicht
vereinbar. Bis zur Umsetzung der Richtlinie (Umsetzungfrist: 4. Juli 2000)
bleibt das Versenden unverlangter E-Mail-Werbung jedoch unzulässig.
Amtsgericht Brakel
Urteil vom 11. Februar 1998 - 7
C 748/97 - "E-Mail-Werbung"
- Die Zusendung unverlangter Werbung mittels E-Mail stellt einen Eingriff in
das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Insofern besteht ein
Unterlassungsanspruch nach §§ 823, 1004 BGB.
- Das Einverständnis des Inhabers eines E-Mail-Accounts, mit werbenden E-Mails
beschickt zu werden, kann im Gegensatz zum Einverständnis, Handzettel in den
Hausbriefkasten geworfen zu bekommen, grundsätzlich nicht vermutet werden, da
es derzeit technisch nicht möglich ist, seinen gegen die Zusendung von Werbung
mittels E-Mail gerichteten Willen kundzutun.
- Der freiwillige Eintrag in ein E-Mail-Verzeichnis läßt ein solches Einverständnis
nicht vermuten.
Landgericht
Berlin
Beschluß vom 2. April 1998 - 16 O 201/98 - "E-Mail-Werbung"
- Das unaufgeforderte Zusenden von E-Mail-Werbung ist unzulässig.
- Für die Frage der Unzulässigkeit ist es unerheblich, ob der Empfänger eine
Privatperson, Freiberufler oder Gewerbetreibender ist.
Landgericht
Traunstein
Beschluß vom 18. Dezember 1997 - 2 HKO 3755/97 - "E-Mail-Werbung"
- Das unverlangte Versenden von Werbung an private E-Mail-Anschlüsse ist nach
§ 1 UWG wettbewerbswidrig, da ein Anschwellen aus folgenden Gründen zu
erwarten ist: E-Mail-Werbung ist für Werbende attraktiv und billig, kann
schnell und massenhaft in Wohnungen und Büros gebracht werden und dabei auch
bewegte Bilder, Sprache und Ton einsetzen. Zudem hat das Anschwellen der Werbung
in allen Medien das Interesse der Bürger an weiterer Werbung sinken lassen.
- Weder die Möglichkeit des Einsatzes von Filterprogrammen noch die
Erkennbarkeit des gewerblichen Charakters lassen die Wettbewerbswidrigkeit
entfallen. Selbst eine Beschränkung des Werbenden durch Abgleich mit einer
Negativ-Liste (z.B. Robinson-Liste) auf bestimmte Empfänger bleibt aufgrund des
Sogeffektes auf nachahmende Konkurrenten wettbewerbswidrig.
Landgericht
Traunstein
Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 2 HKO 3755/97 - "E-Mail-Werbung"
Das unverlangte Schicken von
Werbematerial an eine private E-Mail-Adresse ist
gemäß §§ 13, 24, 25, 27, 1 UWG wettbewerbswidrig und begründet einen
Unterlassungsanspruch.
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Kaufen
und Verkaufen
im Internet
Oberlandesgericht
Frankfurt am Main
Beschluß vom 30. April 1998 - 6 W 58/98 - "Warenwerbung im
Internet-Shop" (Vorinstanz LG Frankfurt: 3/12 O 27/98)
Wer Waren, die er nicht vorrätig hält, bewirbt - zum Beispiel um Kunden in
seine Geschäftsräume zu locken - , verhält sich wettbewerbswidrig. Dies gilt
auch für denjenigen, der für seine Waren im Internet wirbt. Zu unterscheiden
ist jedoch zwischen einer allgemeinen Werbeanzeige im Internet und dem direkten
Verkauf via Internet. Wer seine Waren direkt über das Internet zum Kauf
anbietet, ist nicht zur Vorratshaltung der angebotenen Waren verpflichtet. Die
Verkaufsangebote im Internet sind vergleichbar mit Katalogen von Versandhäusern,
da der Kauf über den Bestellweg erfolgt.
Landgericht
Frankfurt am Main
Beschluß vom 25. März 1998 - 3/12 O 27/98 - "Warenwerbung im
Internet-Shop"
Ein Unternehmen, das zusätzlich zu den Einkaufsmöglichkeiten in seinen
Filialen auch Bestellmöglichkeiten über das Internet eröffnet, unterhält
verschiedene Vertriebswege. Durch Angebote in einem Internet-Shop entsteht daher
nicht der Eindruck, die angebotene Ware stehe in jeder Filiale sofort zur
Abholung bereit.
Landgericht
München I
Urteil vom 31. Oktober 1996 - 21 O 17492/96 - "last-minute.com"
Auch im Internet dürfen nur die Pauschal- oder Flugreisen als
Last-Minute-Angebote bezeichnet werden, bei denen zwischen dem Zeitpunkt
erstmaliger Bewerbung der konkreten Reise und Abflugtermin nicht mehr als 14
Kalendertage liegen.
Haftung
für wettbewerbswidrige Links
Oberlandesgericht
München
Urteil vom 26. Februar 1998 - 29 U 4466/97 - "Haftung für
Last-Minute-Angebote Dritter"
(Vorinstanz LG München I: 21 O 17492/96)
-
Der Betreiber eines Internet-Servers ist für die auf seinem Server
gespeicherten wettbewerbswidrigen Inhalte verantwortlich.
-
Die Verantwortung erstreckt sich auch auf die gespeicherten Angebote Dritter,
wenn es dem Betreiber mit den zur Verfügung stehenden technischen Mitteln
zumutbar ist, den Inhalt des Angebots zu überprüfen. Dies gilt zumindest dann,
wenn auf den Internet-Seiten nicht erkennbar ist, daß das Angebot von einem
Dritten stammt.
-
Besteht die Möglichkeit durch ein geeignetes Programm die
wettbewerbswidrigen Inhalte Dritter herauszufiltern, so ist der Einsatz eines
solchen Programmes zumutbar. Hat der Betreiber selbst hierzu nicht die
notwendigen Kenntnisse, so ist er verpflichtet, sich diese zu verschaffen.
Anmerkung:
Das Gericht hat seine Entscheidung nicht auf die
Verantwortlichkeitsregeln des § 5 Teledienstegesetz (TDG), sondern auf die
allgemeinen Grundsätze der wettbewerbsrechtlichen Störerhaftung gestützt.
Dies kann aufgrund § 5 Abs. 4 TDG, wonach die Verpflichtung zur Sperrung
rechtswidriger Inhalte nach den allgemeinen Gesetzen unberührt bleiben soll,
begründet sein.
Online-Stellenmarkt
Landgericht
Berlin
Urteil vom 21. Mai 1996 - 16 O 171/96 - "Jobstar"
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Die Übernahme von Stellenanzeigen einer Tageszeitung in einem
Online-Stellenmarkt stellt eine sittenwidrige Ausbeutung fremder Leistung dar
und begründet einen Unterlassungsanspruch des Zeitungsverlegers nach § 1 UWG.
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Eine grafische Umgestaltung läßt den Unterlassungsanspruch nicht entfallen,
da es entscheidend auf die inhaltliche Information der Stellenanzeige ankommt.
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Wettbewerbswidrigkeit
von Links
Landgericht
Verden
Urteil vom 7. Dezember 1998 - 10 O 117/98 -
"Klage gegen
Links/weyhe-online.de"
Links entsprechen dem Wesen des Internets. Durch das Setzen eines Links auf
fremde Seiten wird weder eine fremde Leistung ausgebeutet noch ein fremdes
Arbeitsergebnis angeeignet. |
Domainstreitigkeiten
mit Auslandsbezug
Landgericht
Berlin
Urteil vom 20. November 1996 - 97 O 193/96 - "concert-concept.de / concert-concept.com"
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Wird ein Wettbewerbsverstoß durch die Nutzung einer Domain gerügt, so ist
deutsches Recht unabhängig davon anwendbar, ob die Reservierung in den USA
vorgenommen worden ist.
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Deutsches Recht ist auf Wettbewerbsstreitigkeiten dann anwendbar, wenn der
Tatort des Wettbewerbsverstoßes in der Bundesrepublik Deutschland liegt.
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Wettbewerbswidrige
Suchergebnisse
Landgericht
Mannheim
Urteil vom 1. August 1997 - 7 O 291/97 - "Suchmaschinen"
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Der Betreiber einer Homepage ist für den Verweis einer Suchmaschine auf
seine URL rechtlich verantwortlich.
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Ist der Verweis Ergebnis einer Suche unter einem Begriff, der der geschäftlichen
Bezeichnung eines Dritten dient, so liegt ein Wettbewerbsverstoß gemäß § 1
UWG vor, wenn der Verweis den Eindruck einer wirtschaftlichen und/oder
gesellschaftlichen Verbindung zwischen dem Betreiber der Homepage und dem
Dritten erweckt.
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Unbeachtlich ist, ob der Betreiber selbst oder ein Dritter den Eintrag in die
Datenbank der Suchmaschine veranlaßt hat, sofern er den Verweis verhindern
kann.
Oberlandesgericht
Frankfurt am Main
Urteil vom 5. Oktober 1989 - 6 U 91/89 - "ETB / Teleauskunft"
(Vorinstanz LG Frankfurt am Main: Urteil vom 22. März 1989 - 2/6 O 47/89 -)
Die Verwendung eines Begriffs als Suchwort, das der angesprochene Verkehrskreise
als Herkunftsbezeichnung eines anderen auffaßt, ist nach § 1 UWG unzulässig.
Landgericht
Frankfurt am Main
Urteil vom 22. März 1989 - 2/6 O 47/89 - "ETB / Teleauskunft"
(Berufungsenscheidung des OLG Frankfurt am Main: Urteil vom 5. Oktober 1989 - 6
U 91/89)
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Titel von Computerprogrammen sind nach § 16 UWG (jetzt nach MarkenG) schutzfähig.
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Auch Abkürzungen sind geschützt, wenn sie Verkehrsgeltung erlangt haben.
Schmähkritik
via Internet
Landgericht
München I
Urteil vom 17. Oktober 1996 - 4 HKO 12190/96 - "Schmähkritik"
Ein durch Schmähkritik via Internet erfolgter Wettbewerbsverstoß ist nicht mit
der Verwilderung der Sitten in der Computerbranche zu rechtfertigen.
Privater
Mail-Boxbetreiber
Landgericht
Stuttgart
Urteil vom 17. November 1987 - 17 O 478/87
Gegen den Betreiber einer privaten Mailbox kann sich kein wettbewerbsrechtlicher
Unterlassungsanspruch richten.
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Titelschutz
im Internet
Landgericht
Hamburg
Urteil vom 10. Juni 1998 - 315 O 107/98 - "Emergency contra
emergency.de"
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Der Titelschutz, der durch die öffentliche Ankündigung im
Titelschutzanzeiger entsteht, ein Computerspiel mit dem Titel
"Emergency" herausbringen zu wollen, wird nicht durch die Anmeldung
und Nutzung der Domain http://www.emergency.de durch einen Dritten verletzt.
Dies gilt, solange der entsprechende Verkehrskreis die Verwendung der
Internet-Adresse nicht als Hinweis auf das Computerspiel auffaßt.
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Dennoch erfüllen Computerspiele die Kriterien eines eigenständigen
kennzeichenrechtlichen Werkbegriffs und sind insoweit dem Werktitelschutz nach
§ 5 Abs. 3 MarkenG zugänglich.
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Auch entsteht der Titelschutz für ein Computerspiel bereits durch die öffentliche
Ankündigung im Titelschutzanzeiger, wenn das Spiel danach in angemessener Frist
unter dem Titel auf den Markt gebracht wird. Während für Zeitschriften diese
Frist in der Regel nicht länger als sechs Monate betragen sollte, ist bei
Computerprogrammen bei der Frage der Angemessenheit der Frist die aufwendige
Testphase des Pilotprojekts zu berücksichtigen.
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Die Bezeichnung "Emergency" ist unterscheidungskräftig.
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Das nach § 1 UWG wettbewerbswidrige "Domain-Grabbing" - das
sittenwidrige Blockieren einer Internet-Domain zu Lasten des Marken- oder
Titelinhabers - setzt das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses voraus.
Hanseatisches
Oberlandesgericht (Hamburg)
Urteil vom 28. September 1995 - 3 U 170/95 - "TV live"
(Vorinstanz LG Hamburg: 315 O 212/95)
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An eine Titelschutzanzeige, die sich auf "alle Medien" (also auch
auf eine Veröffentlichung im Internet) erstreckt, sind in Hinblick auf die
Angemessenheit der Frist der damit bewirkten "Sperrwirkung" besondere
Anforderungen zu stellen.
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Die Angemessenheit der Frist ist nach den Erfordernissen der Version zu
bestimmen, die die längere Vorbereitungszeit braucht. Mit dem nachträglichen
Verzicht auf die Version mit der längeren Vorbereitungszeit (hier die
Druckversion) geht die Schutzwirkung für die Version mit der kürzeren
Vorbereitungszeit (hier die Version für das Internet) jedoch nicht verloren.
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Anmimateure
im Sex-Dialog
Oberlandesgericht
Frankfurt am Main
Urteil vom 1. April 1996 - 6 U 49/95 (Vorinstanz LG Frankfurt: 2/6 O 649/94)
- Der Betreiber eines Sex-Dialogsystems im Datex-J-Dienst (T-Online) muß die
Teilnahme bezahlter Animateure besonders kenntlich machen, da ohne gegenteilige
Hinweise davon auszugehen ist, daß es sich um externe Teilnehmer handelt.
- Ein bloßer Hinweis darauf, daß der Gesprächspartner auch ein Mitarbeiter
sein kann, reicht nicht aus.
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Software
zum Download
Amtsgericht
München
Urteil vom 13. Juli 1993 - 161 C 4781/93 - "Rainbow BBS"
Durch ein Angebot zum Tausch von Kopien von Programmen über eine Mailbox wird
der Betreiber der Mailbox im geschäftlichen Verkehr tätig. Unerheblich ist
dabei, ob auch Gewinn erzielt wird. Ein solches Tauschangebot stellt eine
Handlung im Sinne des UWG dar.
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Namensrecht
und unlauterer
Wettbewerb
Landgericht
Düsseldorf
Beschluß vom 5. Januar 1999 - 34 O 2/99 - "Tippfehler und
Trittbrettfahrer"
Im einstweiligen Verfügungsverfahren hat das Gericht dem Antragsgegner die
Nutzung der Domain www.klug-suchen.de untersagt. Die Antragstellerin betreibt
unter der Domain www.klugsuchen.de eine Suchmaschinen-Suchmaschine. Die Parteien
sind Wettbewerber.
Landgericht
Braunschweig
Urteil vom 5. August 1997 - 9 O 188/97 - "deta.com"
Die Reservierung einer Domain in dem Wissen, damit in ein fremdes
Kennzeichenrecht einzugreifen, stellt einen Wettbewerbsverstoß im Sinne der
§§ 1, 3 UWG dar.
Landgericht
Stuttgart
Beschluß vom 9. Juni 1997 - 11 KfH O 82/97 - "hepp.de"
Die Reservierung eines Domain-Namens in Behinderungsabsicht ist
wettbewerbsrechtlich anstößig und gemäß § 1 UWG zu unterlassen.
Landgericht
München I
Urteil vom 10. April 97 - 17 HKO 3447/97 - "sat-shop.com"
Das Betreiben einer Homepage unter einer freien Sachbezeichung stellt keinen
Wettbewerbsverstoß gemäß § 1 und § 3 UWG dar.
Oberlandesgericht
Frankfurt am Main
Beschluß vom 13. Februar 1997 - 6 W 5/97 - "wirtschaft-online.de"
(Vorinstanz LG Frankfurt: Beschluß vom 3. Dezember 1996 - 2/6 O 624/96)
Grenzen für die Wahl beschreibender, nicht in fremde Kennzeichenrechte
eingreifender Online-Adressen ergeben sich aus den allgemeinen Vorschriften des
Wettbewerbsrechts (§§ 1, 3 UWG).
Landgericht
München I
Urteil vom 18. Juli 1997 - 21 O 17599/96 - "freundin.de"
- Ob die Benutzung eines Domain-Namens eine Namens- oder Kennzeichenbenutzung
ist, kann dahingestellt bleiben, solange keine markenrechtlichen Unterlassungs-
bzw. Beseitigungsansprüche bestehen.
- Der Markeninhaber hat grundsätzlich nur dann einen Unterlassungsanspruch
gegen den Betreiber, wenn die unter der Marke und der Domain angebotenen Waren
und Dienstleistungen ähnlich sind.
- Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Bekanntheitsgrad des fremden Zeichens
in unlauterer Weise ausgenutzt wird oder der Domain-Name mit Behinderungsabsicht
angemeldet wird.
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Verkauf
von Domains
Landgericht
Braunschweig
Urteil vom 5. August 1997 - 9 O 188/97 - "deta.com"
Die Absicht, einen Dritten am Gebrauch seiner Marke oder seines Namens zu
hindern, oder der Versuch, Geldzahlungen für den Gebrauch zu erreichen, sind
eine Behinderung im Sinne des § 1 UWG und daher wettbewerbswidrig.
Rechtsscheinhaftung
Landgericht
Düsseldorf
Urteil vom 17. September 1997 - 34 O 118/97 - "cartronic.de"
-
Störer im Sinne des Marken- und Wettbewerbsrechts ist derjenige, der an der
marken- und wettbewerbswidrigen Handlung willentlich adäquat mitgewirkt hat und
die Möglichkeit besitzt, die Handlung tatsächlich zu verhindern.
-
Ansprüche aus Gründen der Rechtsscheinhaftung scheiden insoweit bei Marken-
und Wettbewerbsstreitigkeiten aus.
Abmahnschreiben
im Internet
Amtsgericht
Detmold
Urteil vom 21. Oktober 1996 - 8 C 408/96 - "Abmahnschreiben im
Internet"
-
Einen Anspruch des Abmahnenden gegen den Abgemahnten, die Veröffentlichung
der Abmahnung im Internet zu unterlassen, gibt es - zumindest sofern kein
Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien besteht - nicht. Die Veröffentlichung
eines Abmahnschreibens im Internet stellt für sich genommen kein
wettbewerbliches Handeln dar.
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Das Recht, ein obsiegendes Urteil in einer wettbewerbsrechtlichen Sache zu
veröffentlichen, ergibt sich aus § 23 Abs. 2 UWG. Der Umkehrschluß, die Veröffentlichung
auch unterbinden zu können, ist unzulässig.
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