Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht
Namensrecht:
(Urteil des BVerfG v. 30.01.2002; BvL 23/96) Abgedruckt in FamRZ
2002, 306 ff.
Die §§ 1616 Abs. 1 S. 1 und 1617 Abs. 1 S.1 BGB sind mit dem Grundgesetz
vereinbar. Es muss den Eltern verfassungsrechtlich nicht ermöglicht
werden, ihren Kindern einen Doppelnamen als Familiennamen zu geben.
Unterhaltsrecht:
Pressemitteilung des BVerfG:
Nachehelicher Ehegattenunterhalt darf nicht nach der "Anrechnungsmethode"
berechnet werden. Damit bestätigt das BVerfG die Kehrtwende der Rechtsprechung
des BGH.
Waren beide
Ehegatten während der Ehe berufstätig, erhält der geringer verdienende Ehegatte
nach der Scheidung die Hälfte der Differenz seines Einkommens zu dem des höher
verdienenden Ehegatten ("Differenzmethode"). Demgegenüber wird das Einkommen des
unterhaltsberechtigten Ehegatten, der erstmals nach der Scheidung eine
Erwerbstätigkeit aufnimmt, in vollem Umfang auf den Unterhaltsanspruch
angerechnet ("Anrechnungsmethode"). Der Einkommenszuwachs kommt deshalb
ausschließlich dem Unterhaltspflichtigen zugute. Diese Ungleichbehandlung ist
nicht gerechtfertigt.
[ BVerfG PM Nr.26 vom 28.2.2002 ]