Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht

Namensrecht:
(Urteil des BVerfG v. 30.01.2002; BvL 23/96) Abgedruckt in FamRZ 2002, 306 ff.
Die §§ 1616 Abs. 1 S. 1 und 1617 Abs. 1 S.1 BGB sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Es muss den Eltern verfassungsrechtlich  nicht ermöglicht werden, ihren Kindern einen Doppelnamen als Familiennamen zu geben.

Unterhaltsrecht:
Pressemitteilung des BVerfG:
Nachehelicher Ehegattenunterhalt darf nicht nach der "Anrechnungsmethode" berechnet werden. Damit bestätigt das BVerfG die Kehrtwende der Rechtsprechung des BGH.

Waren beide Ehegatten während der Ehe berufstätig, erhält der geringer verdienende Ehegatte nach der Scheidung die Hälfte der Differenz seines Einkommens zu dem des höher verdienenden Ehegatten ("Differenzmethode"). Demgegenüber wird das Einkommen des unterhaltsberechtigten Ehegatten, der erstmals nach der Scheidung eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, in vollem Umfang auf den Unterhaltsanspruch angerechnet ("Anrechnungsmethode"). Der Einkommenszuwachs kommt deshalb ausschließlich dem Unterhaltspflichtigen zugute. Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt.
[ BVerfG PM Nr.26 vom 28.2.2002 ]