Am 1. Januar 1999 trat die Wirtschafts- und Währungsunion in Kraft. Der Euro gilt von diesem Tag an parallel zur DM als Zahlungsmittel wenngleich es während dieser Zeit weder Euromünzen noch Euroscheine gibt und die Barzahlungen weiter in DM erfolgen. Eurogeld gibt es erst ab dem 1. Januar 2002. Verträge, Sparguthaben usw. werden spätestens dann automatisch, Kraft Gesetzes, auf Euro mit Hilfe des am 1. Januar 1999 festgelegten Umrechnungskurses - 1 Euro = 1,95583 DM - umgestellt.

WICHTIG: Die Einführung des Euro ändert grundsätzlich nichts an der Wirksamkeit abgeschlossener Verträge.

 

Weder in der dreijährigen Übergangszeit vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2001 noch ab dem 01. Januar 2002 kann der Vermieter den Abschluss eines neuen Mietvertrages verlangen.

Mietzahlung: Die Umstellung im laufenden Mietverhältnis auf den Euro erfolgt automatisch zum 01. Januar 2002. Diese Umstellung darf nicht zu einer Mieterhöhung führen. Mit Hilfe des am 1. Januar 1999 festgelegten Umrechnungskurses wird der Mietpreis spätestens ab Januar 2002 in Euro umgerechnet und in Euro bezahlt werden müssen.

In der dreijährigen Übergangszeit gilt bis zum 01. Januar 2002, dass die vereinbarte Miete in der vereinbarten Währung, das heißt in DM, bezahlt werden muss, wenngleich Mieter und Vermieter freiwillig vereinbaren können, dass die Miete in Euro gezahlt wird.

Der Vermieter kann nicht einseitig auf Euro umstellen, wenngleich er das Recht hat, die Miete schon in Euro zu bezahlen. Das kann er auch ohne Zustimmung des Vermieters tun. Die Banken schreiben den überwiesenen Betrag automatisch in der Währung gut, in der das Vermieterkonto geführt wird.

Bei Neuabschluss eines Mietvertrages können Mieter und Vermieter frei vereinbaren, ob die Miete in DM oder Euro gezahlt werden soll. Wird der Mietvertrag auf Euro-Basis abgeschlossen und gibt der Vermieter nicht gleichzeitig die Miete in DM an, müssen Mieter den Europreis durch den Umrechnungsfaktor teilen, um zu prüfen, ob die verlangte Miete ortsüblich ist.

Für die Nebenkosten gilt praktisch das Gleiche wie für die Mietzahlung. Erst ab dem 01. Januar 2002 müssen Nebenkostenvorauszahlungen in Euro gezahlt werden und muss der Vermieter die Abrechnung in Euro erstellen. In der dreijährigen Übergangszeit bleibt alles beim Alten, es sei denn, Mieter und Vermieter vereinbaren die Zahlung bzw. die Abrechnung in Euro.

 

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