Scheidungserleichternde Vereinbarungen

Scheiden tut weh, Vermögen ade?

Wenn zwei Ehepartner spüren, dass eine Ehe nicht mehr gerettet werden kann, weil statt Liebe nur noch Hass lodert, dann ist der Gang zum Scheidungsrichter nicht mehr weit. Sobald eine Trennung und Scheidung in Angriff genommen wird, stellt man fest, dass dies nicht nur schmerzlich ist, sondern auch die wirtschaftliche Existenz und Zukunft gefährdet. Es tauchen unbekannte Rechtsbegriffe auf, mit denen die Beteiligten oft so gut wie nichts anfangen können. Bedarfskontrollbetrag beim Unterhalt, Güterstand, Zugewinngemeinschaft, Versorgungsausgleich, Realsplitting - was ist das? Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

1. Ehekrise- unbekannt?

Bei Ihnen ist alles im Lot? Gerade deshalb bestehen bei Ihnen die besten Voraussetzungen, Ihre Ehe vorab mit individuellen Vereinbarungen auf eine geordnete Basis und solides Fundament zu stellen. Egal, ob Sie erst eine Eheschließung ins Auge gefasst haben oder schon eine Ehe besteht, sowohl bei harmonischen Familienverhältnissen, wie auch bei einer angeknacksten Ehe, sollten Sie die Vereinbarung eines Ehevertrages ins Auge fassen. Sprechen Sie mit uns.

2. Ehevertrag -ist dies erforderlich?

Sie können es teuer, aber auch billig haben! Eine Ehescheidung kostet Geld. Mit einem Ehe-vertrag können Sie viel Geld sparen! Was Sie investieren müssen, ist unser Honorar. In einem Ehevertrag entscheiden Sie sich für einen bestimmten Güterstand, sowie für entsprechende Regelungen im Falle der Trennung und Scheidung. Zwei wesentliche Vorteile hat der Ehevertrag:

·         Wir beraten Sie schon solang Friede und Übereinstimmung besteht. Ihr Partner und Sie wissen woran Sie sind.

·         Kommt es irgendwann zur Scheidung, treiben vor allem Einkommen, Vermögen und Rentenanwartschaften den Streitwert und damit die Kosten in die Höhe. Dies ist anders, wenn Unterhalt, Rentenanwartschaften und Vermögen und damit der Güterstand schon im Ehevertrag geklärt worden sind.

3. Was bedeutet Güterstand?

Der gesetzliche Güterstand ist in Form der sogenannten Zugewinngemeinschaft ausgestaltet. Das gilt auch für den Unterhalt der Ehegatten und der Kinder für den Fall der Trennung, die elterliche Sorge ist für die Kinder und die Verteilung der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Die vom Gesetz vorgesehenen Regelungen sind für einen Laien unüberschaubar. Danach trifft der Scheidungsrichter im Streitfall folgende Entscheidungen:

·         Wer bekommt die Kinder und welche Ansprüche haben diese?

·         Wer zahlt wem in welcher Höhe Unterhalt?

·         Wer erhält die Wohnung, wer den Hausrat?

·         Was wird aus gemeinschaftlichem Immobilienbesitz und weiterem Vermögen?

·         Wie geht es mit dem ehelichen Betrieb weiter?

·         Was wird aus den ehelichen, vielleicht gemeinschaftlichen Schulden?

·         Was passiert mit den Rentenanwartschaften?

4. Alles gesetzlich geregelt -wieso ein Ehevertrag?

Das Gesetz bietet nur starre Regelungen, wohingegen Sie durch konkrete Vereinbarungen Ihre Ergebnisse individuell formen können. Das Gesetz geht von festen Voraussetzungen an und knüpft hieran eine Folge. Sie können mit Ihrem Ehevertrag sowohl die Voraussetzungen, als auch das Ergebnis gestalten. Wo Sie in jede Falle tappen, kennen wir uns aus. Wir helfen Ihnen alles nach Ihrem Wunsch zu regeln. Wir beraten Sie vor allem über:

·         die rechtliche, steuerliche und finanzielle Bedeutung einer Scheidung,

·         Möglichkeiten, eine Scheidung schonend für Ihre Kinder abzuwickeln,

 ·       die einverständliche Vergleichslösung als Alternative zur nervenaufreibende und teuren Auseinandersetzung vor Gericht,

·         Möglichkeiten, Unterhalt zu verlangen und

·         notwendige Maßnahmen bei Verzögerung von Unterhaltszahlungen.

5. Wann zum Anwalt?

Sie sollten so früh wie möglich zu uns kommen, da Sie sonst erst bei der Scheidung erkennen werden, wie wichtig es gewesen wäre, vorher klare Verhältnisse zu schaffen. In allen Vermögens- und Lebenslagen, in denen sich grundlegendes ändert, gilt:     
Der frühe Kontakt zu uns spart Ihnen Geld, Zeit und Ärger! So zum Beispiel, wenn es Sie

·         entscheiden wollen, welche ehevertragliche Gestaltung Ihre Firmenanteile sichert,

·         mit Ihrem Ehegatten gemeinsam bauen wollen,

·         Ihren Kindern oder einem Ihrer Kinder vorzeitig das elterliche Haus übertragen möchten,

6. Was kostet das?

Hier haben viele ein völlig falsches Bild: Ein Anwalt kann nicht nach eigenem Gutdünken seine Gebühren erheben. Bitte fragen Sie uns gleich zu Beginn der Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das bietet Ihnen ein Stück Sicherheit und die Auskunft ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Darüber hinaus können wir Ihnen erläutern, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe, beziehungsweise Prozesskostenvorschuss haben. Bitte beachten Sie hierzu auch unseren Link zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe.    
Für die Vereinbarung eines Beratungsgespräches dürfen wir Sie bitten, sich vorab telefonisch mit unserem Sekretariat in Verbindung zu setzen. Wir sind bemüht mit Ihnen zeitnah einen Termin zur Klärung Ihrer Fragen zu vereinbaren. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch vorab für einzelne Fragen telefonisch zur Verfügung.