Anspruch Verjährungszeit Beginn Rechtsgrundlage
Herausgabeanspruch gegen Erbschaftsbesitzer (§ 2018 BGB) 30 Jahre Erwerb des Besitzes § 195 BGB
Pflichtteilsansprüche gegen den Erben (§§ 2303 ff. BGB) 3 Jahre (längstens 30 Jahre) Kenntnis des Erbfalls § 2332 Abs. 1 BGB
Pflichtteilsansprüche ggü. dem Beschenkten (§ 2329 BGB) 3 Jahre Eintritt des Erbfalls § 2332 Abs. 2 BGB
Schadensersatz gegen Erbschaftsbesitzer (§§ 2023 ff. BGB) 3 Jahre Kenntnis § 852 BGB

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