Dauer Beginn Rechtsgrundlage
Allgemeines Zivilrecht      
Anfechtung einer Willenserklärung bei Irrtum unverzüglich Kenntnis vom Anfechtungsgrund § 121 BGB
Anfechtung einer Willenserklärung bei Drohung und Täuschung 1 Jahr Beendigung der Zwangslage bzw. Entdeckung der Täuschung § 124 BGB
Familienrecht      
Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft 1 Jahr Kenntnis der Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen bzw. Kenntnis vom Tod des Mannes und der Anerkennung § 1600 h Abs. 2, 3, 4 BGB
Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes 2 Jahre Kenntnis der Umstände, die für die Nichtehelichkeit sprechen §§ 1591, 1594 ff. BGB
Erbrecht      
Anfechtung der Annahme der Erbschaft 6 Wochen Beendigung der Zwangslage bzw. Kenntnis vom Anfechtungsgrund § 1954 BGB
Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft 6 Wochen Beendigung der Zwangslage bzw. Kenntnis vom Anfechtungsgrund §§ 1954 ff. BGB
Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist 6 Wochen Beendigung der Zwangslage bzw. Kenntnis vom Anfechtungsgrund § 1956 BGB
Anfechtung letztwilliger Verfügungen 1 Jahr

höchstens 30 Jahre seit Erbfall

Kenntnis vom Anfechtungsgrund §§ 2078, 2082 BGB
Anfechtung eines Testaments 1 Jahr

höchstens 30 Jahre seit Erbfall

Kenntnis vom Anfechtungsgrund §§ 2078, 2082 BGB
Anfechtung des Erbvertrages 1 Jahr Beendigung der Zwangslage bzw. Kenntnis vom Anfechtungsgrund §§ 2281, 2283 BGB

 

 

Alle Angaben ohne Gewähr !